Montag, 7. September 2020 | Kategorie: Allgemein
Als Privatperson ist es Ihnen grundsätzlich erlaubt, so viel Gold zu importieren wie Sie möchten. Das muss aber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschehen. So müssen Sie Gold im Wert von mehr als 10.000 Euro auf Nachfrage des Zollbeamten hin angeben. Außerdem darf naturgemäß kein Verdacht auf Geldwäsche oder ähnliche Vergehen bestehen. Wollen Sie Ihre Goldmünzen nach dem Grenzübertritt verkaufen, erhalten Sie bei einem Händler dafür den aktuellen Marktwert.
Auf Nachfrage müssen Sie die Höhe des Goldvermögens angeben
Wenn Sie mit Gold im Koffer ein- oder ausreisen, müssen sie dieses im Deutschland ab einem bestimmten Wert beim Zoll angeben. Die Grenze liegt bei 10.000 Euro. Überschreitet die von Ihnen transportierte Goldmenge die Marke, müssen Sie das auf Nachfrage hin mündlich angeben. Diese Bestimmung gilt einerseits bei Einreisen aus EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland und andererseits bei Ausreisen von Deutschland in ein EU-Land. Es herrscht allerdings keine Deklarations-Pflicht. Wird nicht gefragt, müssen Sie nicht von selbst aktiv werden.
Unvollständige oder falsche Angaben werden bestraft
Haben Sie Ihren Goldschatz deklariert, erhalten Sie vom Beamten ein gestempeltes Formular. Dies kann nicht nur an der Grenze, sondern auch im Inneren des Landes vom Zoll kontrolliert werden. Das gilt übrigens nicht nur für Deutschland, sondern auch für andere Länder. Können Sie die Bescheinigung nicht vorweisen, hat das unangenehme Folgen. Bei Nichtdeklaration oder bei unvollständigen Angaben warten hohe Geldbußen. Abgesehen davon kann diese Ordnungswidrigkeit noch andere Strafen mit sich ziehen. So kann das mitgeführte Gold komplett einbehalten werden.
Die Nachvollziehbarkeit muss gegeben sein
Grundsätzlich dürfen Sie aber so viel Gold nach Deutschland einführen, wie Sie möchten. Auf Nachfrage des Zöllners hin muss die mitgeführte Menge aber eben korrekt angegeben werden. Außerdem darf natürlich kein Verdacht auf Geldwäsche, einen terroristischen Hintergrund oder Ähnliches bestehen. Ein Mitführen von Gold im Wert von mehr als 10.000 Euro als Privatperson ist demnach keine Gesetzwidrigkeit, die Nachvollziehbarkeit muss aber zu jeder Zeit gegeben sein. Machen Sie beim Grenzübertritt richtige und vollständige Angaben zu Ihrem mittransportierten Gold, haben Sie also nichts zu befürchten.
Bei Drittländern gelten Grenzen von 300 Euro bzw. 430 Euro
Schwieriger ist die Lage schon bei Nicht-Eu-Staaten. In diesen Ländern wird das mitgeführte Gold als Ware betrachtet. Die Freigrenze fällt daher auf 300 Euro. Dies gilt sowohl für die Ein- als auch für die Ausreise. Edelmetalle, die in den Drittstaaten keine gültigen Zahlungsmittel sind, müssen daher ab diesem Wert von Ihnen schriftlich deklariert werden. Passieren Sie die Grenze per Schiff oder Flugzeug steigt die gesetzliche Grenze auf 430 Euro.
Beim Verkauf von Gold erhalten Sie den aktuellen Marktwert
Goldbarren und Goldmünzen dienen als Wertanlage, sind in Deutschland aber auch gesetzliche Zahlungsmittel und daher umsatzsteuerbefreit: Gedenkmünzen und solche, die nicht mehr zur Zahlung herangezogen werden können, sind davon ausgenommen. Wollen Sie den Wert dieser Gedenkstücke ermitteln, dürfen Sie sich nicht am sogenannten Nominalwert orientieren. Stattdessen zählt der Marktwert, also der momentane Kurs. Möchten Sie die Gedenkmünze bei einem Händler wie feingoldhandel.de oder der Bank verkaufen, erhalten Sie den aktuellen Marktwert.
Ab einem Wert von 700 Euro steigen die Abgaben
Müssen Sie das Gold verzollen, richtet sich die Höhe des zu zahlenden Betrags nach dem Wert und der Art der Ware. Alternativ werden die Steuern und Abgaben exakt berechnet oder Sie bezahlen eine Pauschale. Bis zu einem Wert von 700 Euro betragen die Steuern 17,5 Prozent. Übersteigt der Wert des Goldes diese Grenze, kommt es auf die Art des Edelmetalls an. Ist das Gold kein gültiges Zahlungsmittel zahlen Sie bei der Einfuhr nach Deutschland 19 Prozent Umsatzsteuer und rund 4 Prozent Zoll.
Internationale Münzen und Goldbarren sind als Anlagegold beliebt
Gold wird gerne in Form von Münzen angelegt. Besonders beliebt sind dabei die Münzen aus Österreich, Kanada oder Südafrika. Der Philharmoniker, der Maple Leaf und der Kruger Rand gelten als besonders gefragt. Goldbarren sind im Vergleich zu Münzen international besser handelbar. Haben Sie ein Siegel wie das LBMA-Siegel der Bullion Market Association in London, ist das besonders empfehlenswert. In der Schweiz ist Argor Heraeus, in Österreich die Münze Österreich und in Deutschland die Hafner Goldbarren für die Zertifizierung der Goldbarren zuständig.
Fazit: Wollen Sie Gold über die deutsche Grenze bringen, sollten Sie dies bei einem Wert von mehr als 10.000 Euro melden. Bei korrekten und vollständigen Angaben, haben Sie auch bei höheren Summen in diesem Fall nichts zu befürchten. Goldbarren und internationale Gedenkmünzen sind als Anlagegold begehrt. Wenn Sie das Gold verkaufen wollen, erhalten Sie bei einem Händler den tagesaktuellen Kurs.
Author: Brittany King
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